Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Als Vertragsbestandteil gelten bei einer Beauftragung die Bechtle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Lieferungen und Leistungen (AGB) sowie die Geschäftsbedingungen für Schulungsdienstleistungen.
Die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege (EGB) gelten zusätzlich zu den AGB bei
allen Pflege- und Betreuungsleistungen (Hard- und Softwarepflege) im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen
als Vertragsinhalt.
Diese Geschäftsbedingungen sind auch online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert
und ausgedruckt werden:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) http://www.bechtle.com/de/agb
- Geschäftsbedingungen für Schulungsdienstleistungen http://www.schulung.bechtle.com/schulungszentrum/content/agb
- Ergänzende Geschäftsbedingungen für Pflegeleistungen (EGB) http://www.bechtle.com/de/egb
Anmelden und Bestätigen
Melden Sie sich bitte mit dem Internet-Anmeldeformular, per Fax, telefonisch, formlos schriftlich oder per E-Mail an. Da die Teilnehmerzahl bei unseren Standardseminaren aus didaktischen Gründen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Ihre Anmeldung wird erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Selbstverständlich informieren wir Sie über einen Ersatztermin.
Bei kurzfristiger Anmeldung - und aufgrund dessen nicht zur Verfügung stehenden Ressourcen -
wird nach Absprache mit dem Kunden ein neuer Termin vereinbart.
Haftung
Bechtle haftet auf Schadenersatz nur, wenn sie oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche wie auch solche aus unerlaubter Handlung. Bechtle übernimmt für Verlust und Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde haftet in gesetzlichem Umfang für Schäden an Gebäude, Inventar, Systemen und Daten von Bechtle oder Dritten, die durch Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Mitarbeiter aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, Bechtle rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. Der mit Bechtle abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag, weshalb weder Minderung- noch Wandlungsansprüche der Kunden bestehen.
Rücktritt von Teilnehmern
Bei Rücktritt oder Terminverschiebungen ab zwei Wochen vor Seminarbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Die genannten Bedingungen gelten selbstverständlich nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Gebühren
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei offenen Seminaren gelten die Kursgebühren je Person. Im Preis enthalten sind die Kosten für Erfrischungsgetränke, Mittagessen sowie die erforderlichen Seminarunterlagen. Nicht eingeschlossen sind Hotelkosten. Wir unterstützen Sie aber gerne bei der Zimmervermittlung.
Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste werden die alten Preise ungültig. Skontoabzüge für Dienstleistungen, die in unserem IT-Schulungszentrum erbracht werden, können wir nicht anerkennen.
Copyright Seminarunterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus bleiben Bechtle vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Bechtle zulässig.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft.
Rechnungsausgleich
Der Rechnungsausgleich erfolgt rein netto binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt.
Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit das Ergebnis von Leistungen des Auftragnehmers gesondert rechtlich schutzfähig ist,
z.B. als Patent, Gebrauchsmuster oder Urheberrecht, stehen dem Kunden derartige Rechte zu.
§8 UrhG (gemeinschaftliche Urheber) bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, schutzfähige Leistungsergebnisse gem. Abs. 1 ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden außerhalb der Zwecke dieses Angebotes zu nutzen.
Soweit die Mitwirkung des Auftragnehmers erforderlich ist, um schutzfähige Leistungen gem.
Abs. 1 rechtlich zu schützen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden in erforderlichem Umfang zu unterstützen.
Ergänzung
Bechtle haftet nicht für Daten die im Rahmen einer Reparatur oder einer Datenübernahme verloren
gehen Wir gehen davon aus dass der Kunde eine regelmäßige Datensicherung auf einem separaten
Medium durchführt. Mehraufwand, der nicht durch Bechtle zu vertreten ist, zum Beispiel durch
Wartezeiten und ungeplanter Verzögerungen technischer / administrativer Art, ist nicht im
Angebot kalkuliert und wird extra berechnet. Eine Leistungsverhinderung durch höhere Gewalt
ist kein Verstoß gegen den vereinbarten Vertrag.
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